Zugang zu Master


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Planen Sie nach dem Abschluss Ihres Bachelor-Studiums ein Master-Studium aufzunehmen? 

41.2%       auf jeden fall

31.8%       wahrscheinlich

18.4%       weiss nicht

6.9%         eher nicht

1.8%         nein  

 

Wenn ja: Wo planen Sie ein Master-Studium aufzunehmen?

58.4%       leipzig

28.9%       andere stadt

12.7%       ausland

 

(http://www.his.de/publikation/HISBUS-Kurzinformationen)

 

 

Mangelhafte Umsetzung des Masterkonzepts

 

Die Mobilität der Studierenden sollte sich durch die internationale Vereinheitlichung erhöhen. Das Studium sollte effizienter gestaltet werden, der Bachelor sollte berufsqualifizierend sein, der Master nur optional zur Spezialisierung in Frage kommen. Dadurch wäre die durchschnittliche Studienzeit verkürzt worden. 

Die gepriesenen Vorzüge des Masters sind nicht verwirklicht worden, im Gegenteil die befürchteten Nachteile bestätigen sich immer mehr.

Für rund 80% [Die Zahlenangaben, die in diesem Text verwendet werden, stammen von 2005. Aktuellere Daten konnten leider nicht gefunden werden.] der Studierenden ist die einhergehende Möglichkeit des Master einer der wichtigsten Aspekte innerhalb der Bolognareform. Was als eine Option für weitere intensive wissenschaftliche Spezialisierung/Forschung gedacht war, wird durch Unsicherheit am Arbeitsmarkt und die mangelnde Integrierung des Abschlusses durch die Wirtschaft, zum vermeintlichen Pflichtprogramm. Jedoch ist die Anzahl der Masterstudienplätze nicht ausreichend für den Bedarf der Bachelorabsolventen. Dabei stellt jedoch die formale Trennung eine zusätzliche Hürde auf dem Weg zum Abschluß dar. Dies äussert sich durch eine Verstärkung des Notendrucks, da der qualifizierende Abschluss nur mit guten Noten im Bachelor- (=früheres Grund-) -studium möglich ist. Damit wird die akademische Qualifikation noch stärker auf die erreichten Noten reduziert, ohne Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände (Arbeit, Kinder, Nonkonformität usw.).

Die Kultusministerkonferenz der Länder hat die Hochschulen bereits in ihren gemeinsamen Strukturvorgaben aus dem Jahr 2003 dazu aufgefordert, besondere Hürden für Master-Kandidaten zu schaffen. So stellt die "Zwischenhürde" der Masteraufnahme, zumindest bei konsekutiven Studiengängen einen Verstoss gegen das GG dar (freie Berufswahl). Laut Wex' Text [Peter Wex: Wer darf zum Master-Studium? Zulässige und unzulässige Zugangsvoraussetzungen, in: evaNet-Position 01 (2007)] seien Eignungsprüfungen/Zugangsbeschränkungen zwar am Anfang einer Ausbildung zulässig, nicht jedoch innerhalb.   

 

Der Master ist sehr weit von einer Vereinheitlichung entfernt, nur die Hälfte der Universitäten haben bis heute auf die 30 LP/Semester umgestellt. Die Zulassungsbeschränkungen variieren nicht nur innerhalb der Bundesländer, sondern sogar an den einzelnen Universitäten. Die Zugangsbedingungen sind meist spezifisch auf den Bachelorstudiengang der eigenen Uni zugeschnitten (speziell auch in Leipzig), betreffend die Anzahl der Leistungspunkte in bestimmten Schwerpunkten, sowie die Gesamtzahl.

Dies erschwert den Wechsel, macht ihn teilweise unmöglich, so vor allem auch auf internationaler Ebene (bspw. erkennt die USA nur vierjährige Bachelorabschlüsse an, die in Deutschland nicht existieren).

Der Zugang zu ausländischen Universitäten wird verkompliziert und es besteht eine grosse Abhängigkeit von persönlichen Empfehlungsschreiben (zwei oder drei), die von Professoren ausgestellt werden müssen. So gehen auch aufgrund dieses persönlichen Gutdünkens nur 27% der Master-Studenten ins Ausland.

Die Vereinheitlichung blieb leider beim äusserlichen System stehen und die inhaltlichen Unterscheidungen werden zu immer grösseren Hürden. 

So auch bei der Dauer des Studiums. Konsekutive Programme, bestehend aus einem gekoppelten Bachelorstudiengang und einem Masterstudiengang stellen alleine 41 % aller Studiengänge, damit wird die Studienzeit verlängert anstatt verkürzt. Nur 10% der angebotenen Bachelor/Master-kombinationen dauern 4 Jahre. 

Auch die Tatsache, dass viel zu wenig Masterstudienplätze zur Verfügung stehen setzt die Studierenden unter hohen Druck und lässt nur wenig Wahlmöglichkeiten zu. 

 

Neben den allgemeinen Voraussetzungen, wie dem Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, Eignungsfeststellungsprüfungen, dem Bachelorabschluss im Falle eines konsekutiven Masterstudiengangs, der mit dem Fach  kompatibel und bei einem nicht-konsekutiven Masterstudium fachübergreifender sein muss, Sprachnachweisen u.a. werden auch vermehrt persönliche Auswahlgespräche geführt und gebührenpflichtige (private) Master eingeführt. Das führt zur Bildung einer Elite innerhalb der Elite und dadurch unweigerlich zur nochmaligen Hierarchisierung. Der "öffentlich zugängliche" Master wird somit einer zweiter Klasse.

Der Master ist dem Diplom oder Magister gleichwertig und daher zwingend notwendig um reale Chancen auf dem Arbeitsmakt zu haben.

   

Quellen:

 

Laura Frommberg: "So einfach wie versprochen geht es nicht. Master im Ausland", in: Hochschulanzeiger 100 (2009), S. 60,

(http://www.faz.net/s/Rub244D2E60F0294C4D8AAC6C0C7FC9677B/Doc~E38F00B0837F344299E98748E0BECD1A0~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

Wolf Schmidt: "Büffeln in Deutschland", in: Taz, 14.05.2009,

(http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/bueffeln-in-deutschland/

 

Dorothee Fricke: "Wenn der Bachelor zur Sackgasse wird", in: Spiegel vom 09.02.2009,

(http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,605662,00.html

 

Peter Wex: Wer darf zum Master-Studium? Zulässige und unzulässige Zugangsvoraussetzungen, in: evaNet-Position 01 (2007),

(http://www.hrk.de/de/download/dateien/01-2007_-_Zulaessige_und_unzulaessige_Zugangsvoraussetzungn_Masterstudium_-_Wex.pdf

   

 

 

Zugangsbeschränkung zum Master aus Sicht des Lehramts

 

Eine Zugangsbeschränkung zum Masterstudium (das für den Zugang zum Referendariat und zum zweiten Staatsexamen notwendig ist, ohne die in der Regel keine Lehrbefugnis erteilt wird) ist nicht prinzipiell abzulehen, da mit ihr eine höhere Professionalisierung der ausgebildeten LehrerInnen erreicht werden kann, was zugleich der Reputation des Berufsstandes und letztlich auch der Qualität schulischer Bildung zugute kommen würde. Allerdings muss Folgendes kritisch dazu bemerkt werden:   Erstens: Für die Zulassungsprüfung müssten objektive, valide und hoch reliable Kriterien gefunden werden, nach denen Studierende geprüft und gegebenenfalls für ein weiteres Lehramtsstudium als (un)geeignet eingeschätzt werden könnnen. Die Abschlussnoten des Bachelor-Studiums sind dafür nicht geeignet. Zum einen sagen sie nur bedingt etwas über den Studienerfolg aus, da sie oft nur die Performanz in (teilweise sehr fraglichen) Prüfungen (z.B. Multiple Choice Klausuren) und Konformität mit einem verschulten Studiensystem wiederspiegeln und nicht durch individuelle Bildungsprozesse erlangte Kompetenzen oder gar einen kritischen "Forscherhabitus" nachweisen können. Zum anderen weil sie durch die unterschiedliche Handhabung von Prüfungen an den unterschiedlichen Fakultäten bzw. Instituten zahlreiche Studierende benachteiligen würden. (So erhalten die Studierenden in den naturwissenschaftlichen Fächern im Schnitt schlechtere Noten als KommilitonInnen in geisteswissenschafltichen Fächern.) Die Kriterien dürften zudem nicht mangelnde Kapazitäten der Universität verschleiern oder als bildungspolitisches Steuerungsinstrument der Landesregierungen genutzt werden. Fraglich ist, wie dies verhindert werden kann.   Zweitens: So lange die Polyvalenz der Bachelor-Lehramtsstudiengänge nur auf dem Papier besteht, stellen jegliche Zugangsbeschränkungen zum schulformspezifischen Master, eine nicht vertretbare Einschränkung grundgesetzlich garantierter Freiheiten dar. Polyvalenz wird hier verstanden als umfassende Möglichkeit der Studierenden, nach dem Bachelor-Studium andere Abschlüsse und Berufswege als das Lehramt bzw. ein Lehramt für andere Schulformen anzustreben. Bisher ist es nicht möglich, ohne zusätzliche Leistungsnachweise ein Masterstudium in einer der Fachwissenschaften oder einem anderen Lehramt aufzunehmen. Darüber hinaus bestehen bisher keine beruflichen Perspektiven für AbsolventInnen des polyvalenten Lehramtsbachelors.   Drittens: Mit den fehlenden beruflichen Perspektiven geht eine weitere (vielleicht nicht reale) Problematik einher: Sollte künftig an Schulen die Beschäftigung von Bachelor-AbsolventInnen als "HilfslehrerInnen" oder Angestellte für lehrunterstützende Aufgaben möglich werden, um ihnen ein Berufsfeld zu eröffnen, so bleibt zu befürchten, dass sie eines Tages (z.B. aus schon heute bestehenden Personalmangels) genuine Aufgaben der LehrerInnen übernehmen müssen - bei schlechterer Bezahlung und Ausbildung.

 

 

Für den Master (un)geeignet?

  

Der Vergleich des Bachelor und Master mit „Vordiplom“ und Diplom liegt im ersten Augenblick nahe, verleitet aber dazu, den Bachelor nicht als das zu sehen, was er ist: als vom Master getrennter und unabhängiger Abschluss. Das ist gut, dadurch erlangt der Bachelor den Status eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, der einen sofortigen Eintritt in das Berufsleben ermöglichen soll - das war ja auch der Sinn der Sache. Aber das hat auch klare negative Folgen: Dadurch, dass keine Notwendigkeit zum Master besteht, fehlt auch der Druck seitens der Universitäten, den Master flächendeckend anzubieten. Nicht jeder Bachelorabsolvent erhält also die Möglichkeit, auch den Master zu machen. Es werden deshalb Zugangsbeschränkungen für den Master festgelegt.

 

Wozu nun diese Zugangsbeschränkung für das Masterstudium? Dahinter könnte das Kalkül stecken, den Bachelor als eigenen Abschluss nicht abzuwerten, indem man durch einen unbeschränkten Zugang zum Master suggeriere, dass dieser ja der eigentliche Abschluss und der Bachelor mehr oder weniger nur „eine halbe Sache“ sei. Tatsache ist aber, dass die Wahrnehmung bereits in diese Richtung geht, nicht zuletzt bei den Studierenden selbst. Hier wird die Chance, die das neue System bietet: die Möglichkeit zum Abschluss bereits nach drei Jahren, zum Problem, indem eine andere Chance vielen genommen wird: eben das Studium „zuende zu führen“ und auch seinen Master zu machen. Das Bedürfnis bei den Studierenden ist aber vorhanden, auch ein Masterstudium folgen zu lassen. Eine Bildungs-/Hochschulpolitik, die mehr nach den Bedürfnissen der Wirtschaft als nach den Bedürfnissen der unmittelbar betroffenen Menschen: Schüler, Studenten etc., geht, sollte einfach nicht das Ziel einer humanitären und sozialen Gesellschaft sein.

 

Ein Punkt, der für eine Zugangsbeschränkung sprechen könnte, wäre vielleicht der, dass eine Selektion der besten bzw. besseren Studenten ermöglicht wird, was die Qualität und das Ansehen des Masters natürlich im gewissen Sinne verbesserte. Die Ironie ist aber, dass dies, konsequent weiter gedacht, eigentlich erst recht eine Abwertung des Bachelorstudiums und -abschlusses bedeutet. Betrachten wir uns einmal die Prozedur der Zulassung zum Masterstudium: Bevor man sich wirklich für den Master bewerben darf, muss erst die „Eignung“ dazu festgestellt werden. Es wird also suggeriert, dass man die Eignung der StudentInnen, die man gerade erst selbst ausgebildet hat, zur Aufnahme eines Masterstudiums in Frage stellt, und somit eigentlich den Bachelor selbst. Erst, wenn der/die StudentIn seine „Eignung“ unter Beweis gestellt hat, darf er/sie überhaupt am eigentlich Bewerbungsverfahren teilnehmen. 

 

Mein Eindruck: Der Bachelor ist also qualifizierend für die Wirtschaft, nicht aber für die Wissenschaft. Deutlicher lässt sich die Ökonomisierung des Studiums nicht aufzeigen. 

 

Wie sieht nun die sogenannte Eignungsfeststellungsprüfung aus? Sie ist universitätsintern und besteht i.d.R. aus zwei Teilen: Aus der ECTS-Note auf der einen Seite, außerdem aus einer zusätzlichen Leistung, die zu erbringen ist und die es dann zu bewerten gilt. Die zusätzliche Leistung kann unterschiedlich ausfallen und wird von den Instituten vorgegeben. So ist sie beim Institut für Philosophie beispielsweise in Form eines Exposés zu erbringen, durch welches die Fähigkeit zum philosophisch-wissenschaftlichen Denken und Arbeiten unter Beweis gestellt werden soll. Auch hier stellt sich wieder die Frage, warum diese Fähigkeit nach mindestens sechs Semestern, die der/die StudentIn dieses Fach bereits (an jener Universität) studiert hat, nicht schon vorausgesetzt wird. Bewertet wird dann von einem Prüfungskommitée aus mindestens zwei Personen. 

 

Eine andere Art der „Leistung“ verlangt wiederum das Institut für Germanistik: Eine „Aussagekräftige Darlegung der Bewerbungsgründe für die Zulassung zum Masterstudiengang Germanistik.“ Die Möglichkeit, eine solche „Leistung“ halbwegs objektiv und transparent bewerten zu können, darf getrost angezweifelt werden. 

 

Auch die andere Kompontente bei der Eignungsfeststellung ist keineswegs transparenter, bisher häufig nichtmal für die Prüfenden, geschweige denn für Studierende. Die ECTS-Note ist eine relative Note, die sich aus dem Verhältnis der eigenen Leistung zu denen des restlichen Jahrgangs und mindestens zwei vorhergehenden Jahrgänge bildet. Benotet wird mit A – unter den besten 10 % der Studierenden - bis zu E – unter den letzten 10 %.

 

Hinzu kommt, dass die Eignungsfeststellungsprüfung noch nicht unter das Hochschulzugangsgesetz fällt, da sie ja bisher nur die Zulassung zum Bewerbungsverfahren, nicht die Zulassung zum Studium selbst betrifft. Dennoch ist diese aber zweifelsohne eine erste Selektion der Studierenden, welche demzufolge aber nicht durch ein Landesweites Rahmengesetz geregelt wird. Es sollte aber Ziel sein, entweder ein solches Rahmengesetz, oder zumindest Transparenz beim Verfahren zu schaffen. Bisher ist beides nicht gegeben.

 

Forderungen: