Studiengangswechsel


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Erschwerter Studienortwechsel

 

Die Sorbonne-Erklärung vom 25. Mai 1998 betonte „die Schaffung des europäischen Hochschulraumes als Schlüssel zur Förderung der Mobilität und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung seiner Bürger und der Entwicklung des europäischen Kontinents insgesamt.“ Weiterhin betont die gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister zum europäischen Hochschulraum vom 19. Juni 1999 in Bologna „die Einführung eines Leistungspunktesystems als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden.“

 

Durch die Einführung des BA/MA Systems wurde die Mobilität keineswegs gefördert, sondern vielmehr erschwert. Die Umsetzung der Bologna Reform schränkt die Freiheit in der Studienortswahl durch zeitlich knapp bemessene und inhaltlich überladene Studiengänge sowie starre Strukturen erheblich ein. So wird von verschiedenen Seiten bemängelt, dass immer weniger BA/MA Studierende ein Auslandssemester absolvieren. Nach der Studie „Internationale Mobilität im Studium“ gehen nur ca. 15% der Bachelorstudierenden ins Ausland, während es ca. 35% in den Diplomstudiengängen und fast 50% in der Magisterfächern sind *.

 

Die theoretische Zielsetzung war die Mobilität durch die vermeintliche Vereinheitlichung des Studiums europaweit zu fördern, unter anderem durch die Einführung des Leistungspunktesystems. Tatsächlich stellt aber eben gerade diese ein Hindernis für die Mobilität dar. Die so genannten Credit Points kennzeichnen den Umfang eines Moduls bzw. den Leistungsaufwand, der für ein Modul bemessen wird. Dieser variiert jedoch bundes- und europaweit sehr stark. An einigen Hochschulen sind zum Beispiel 5 CP je Modul üblich, an anderen hingegen 7,5 CP (siehe Beitrag zu Workload/ ECTS). Dadurch wird der Wechsel an eine andere Hochschule oder die Anerkennung im Ausland absolvierter Module, bedeutend erschwert.

 

Die Differenzen zwischen den unterschiedlichen Systemen sind aber noch grundsätzlicher. In einigen Bundesländern, wie Bayern und Baden-Württemberg wurden in einigen Studiengängen ein vierjähriger Bachelor und ein einjähriger Master eingeführt. Hierdurch ist nicht nur der Wechsel innerhalb des Bachelorstudiengangs erschwert, sondern auch der Studienortswechsel zum Master eingeschränkt.

 

 

Um Studierenden die individuelle Gestaltung ihres Studiums zu gewährleisten und die europaweite Mobilität zu ermöglichen, müssen die starre Konzeption von Studiengängen gelockert werden und Leistungen leichter anrechenbar sein.

 

 

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