Regelstudienzeit


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Regelstudienzeit

 

"Regelstudienzeit ist die Studienzeit, innerhalb der ein Studiengang abgeschlossen werden kann." (SächsHSG vom 10. Dezember 2008, §33 Abs. 1

 

Generell ist eine Regelstudienzeit (RGZ) von 6 Semestern bis zum Bachelorabschluss zu begrüßen. Diese Möglichkeit sollte auch weiterhin bestehen. Allerdings ergeben sich aus der allgemeinen Überbewertung der Einhaltung einer Regelstudienzeit von sechs Semesters verschiedene Probleme.

 

Das fehlende Wissen der Studierenden, dass die RGZ die Mindeststudienzeit ist und eben nicht die Zeit in der ein Bacherlorstudium beendet werden muss, führt zu einem überkonformen Verhalten der Studierenden gegenüber der RSZ. Dies trägt zu einem spürbaren sozialem Druck bei, welcher unter anderem die Bereitschaft zum Auslandsstudium senkt und kein Platz zum Sammeln von ausreichend Praxiserfahrung während des Studiums beispielsweise in Form von freiwilligen Praktika zulässt. Es entsteht ein Widerspruch zum ursprünglichen Anliegen, welche eben eine erhöhte Mobilität und Praxisbezogenheit des Studiums durch den sogenannten Bolognaprozess erzeugen sollte. Außerdem wäre mit dem Wissen, dass der RGZ nicht zwingend nachzukommen ist, eine Vereinbarkeit von Studium und Beschäftigung sowie Studium und Kinderfürsorge eher gegeben.

 

Studienordnung und auch die beratenden Stellen sollten kommunizieren, dass die RGZ eine wahrzunehmende Möglichkeit ist, aber im keinsten Falle als verpflichtend verstanden werden sollte.

 

 

 

Warum ist es so wichtig die Möglichkeit zu haben, nicht in der RSZ zu bleiben?

·      Um sein Studium selbstbestimmt gestalten zu können, ohne sozialen oder gesetzlichen Druck

·      Um ins Ausland gehen zu können ohne Anrechnungszwang

·      Um zu arbeiten

·      Um Praktika zu absolvieren und Praxiserfahrung zu sammeln

·      Studieren mit Kind

 

 

 

Lösungen?:

-       in ALLEN Fächern muss Teilzeitstudium möglich sein

-       Informieren/Sensibilisieren der Studierenden über Möglichkeiten.

-       Die Möglichkeit das B.A.-Studium in 6 Semestern zu absolvieren soll gegeben sein, genauso müssen jedoch andere Studienzeiten möglich sein. Die Lösung wäre also mehr Flexibilität bei der Belegung von Modulen und eine Abschaffung des empfohlenen Studienverlaufplans mit Ersetzung durch eine Art Curriculum/Leitplan, in welchem thematischen und methodischen Kenntnisse erlangt werden sollten um einen BA Abschluss zu erreichen. Das sollte dann in Verbindung mit der Anerkennung von Modulen aus anderen Instituten oder Fakultäten stehen, die dann Teile der Anfroderungen des Curriculums ebenso erfüllen.  

-    Bafög sollte unabhängig von jeglicher Regelstudienzeit gegeben werden.