Härtefälle


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Härtefälle

 

 

Die individuelle Schwerpunktsetzung innerhalb des Studiums ist für Studierende der Universität Leipzig nicht gewährleistet. Durch fehlende Kapazitäten und dem daraus resultierenden mangelnden Angebot an Seminaren, wird den Studierenden die rechtlich zugesicherte Wahlfreiheit im Studium verwehrt, da Studierende mitunter kein Modul ihrer Wahl bekommen und als „Härtefälle“ zur Annahme ungewollter Module gezwungen werden.

 

 

Dies verstößt gegen das Sächsische Hochschulgesetz, in dem die Wahlfreiheit und Schwerpunktsetzung innerhalb des Studiums betont wird.

Die Freiheit des Studiums umfasst, unbeschadet der Studien- und Prüfungsordnungen, insbesondere die freie Wahl von Lehrveranstaltungen, das Recht, innerhalb eines Studienganges Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen, sowie die Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen.“[1]

Der zu leistende Workload für ein Semester sieht im Regelfall 30 Creditpoints vor. An der Universität Leipzig werden diese zumeist in drei Modulen à 10 Credit Points erarbeitet.  Zusätzlich zum eigenen Kernfachmodul mit meistens 10 veranschlagten Credit Points benötigt jede/r Bachelor-Studierende also weitere Module um die Maßgabe von 30 Credit Points zu erfüllen. Für die Einschreibung in die weiteren Module aus Wahlbereich und die Schlüsselqualifikationen bewirbt sich jede/r Studierende jedes Semester neu. Im Idealfall bedeutet das nach der formulierten Regelstudienzeit von 6 Semestern den Bachelorabschluss.

„Für Studiengänge, die zu einem Bachelorgrad führen, beträgt die Regelstudienzeit mindestens 6 und höchstens 8 Semester.“[2]

Das Phänomen, dass Studierenden kein einziges der nach Präferenzen geordneten Module zugesprochen wird, wurde allerdings von den Verantwortlichen nicht berücksichtigt und führt zusammen mit dem Einschreibesystem an der Universität Leipzig zu einer Zwangssituation für Studierende Module anzunehmen, die nicht im Interesse des jeweiligen Studierenden liegt.

Aus dem Wahlbereichsangebot sind zu Beginn jedes Semester mindestens drei Module zu wählen, empfohlen werden jedoch vier. Ein logarithmisches Losverfahren entscheidet im Folgenden über die Zuteilung. Diese sogenannten„Härtefälle“ werden an die Restplatzbörse verwiesen, wo noch eine Anzahl von Modulplätzen in weniger nachgefragten Studiengängen vergeben werden. Aufgrund der BAföG-Förderung von maximal sechs Semestern sind viele Studierende aus finanziellen Gründen darauf angewiesen, an der Restplatzbörse ein ungewolltes Modul anzunehmen. Auf BAföG angewiesene Studierende werden nur während der Mindeststudienzeit unterstützt, was sie dazu zwingt, ihren Bachelor schnellstmöglich zu absolvieren. Um die geforderten 30 Credit Points pro Semester zu erreichen, müssen nicht selten „Restmodule“ akzeptiert werden, die mit der individuellen Vorstellung von Studium und Schwerpunktwahl kollidieren.

Dies widerspricht klar dem nach Paragraph 4 des Sächsischen Hochschulgesetzes zugesicherten Recht, „innerhalb des Studienganges Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen, (...)“. Auch in der Selbstbeschreibung auf der Homepage der Universität Leipzig wird im Hinblick auf den Wahlbereich nicht auf diese Problematik hingewiesen. Dort lautet die Beschreibung: „So ist die Möglichkeit gegeben, diese 60 LP (= Credit Points) komplett aus dem Studienangebot eines anderen Fachs zu studieren. Ebenso ist es jedoch möglich, entsprechend den Neigungen und Schwerpunkten, die im Kernfach gesetzt werden, diese 60 LP mit Modulen aus unterschiedlichen, ggf. auch aus weit auseinander liegenden Fächern zu füllen.“

 

 

Mangelnde Kapazitäten, d.h. fehlende, angemessen bezahlte Dozierendenstellen und damit verbunden fehlende Seminare, und ein auf Konkurrenz basierendes Einschreibeverfahren („TOOL“) verhindern die sinngemäße Umsetzung dieses Konzepts. Die Existenz von „Härtefällen“ offenbart zum einen die unausgereifte, vorschnelle Einführung des Wahlbereiches innerhalb der BA/MA-Umstellung an der Universität Leipzig; zum anderen zeigt dies, dass die rechtlich zugesicherte Studienfreiheit durch die Bologna-Reform auf gravierende Weise eingeschränkt wurde.

 

 

Problem

- Härtefälle widersprechen dem formulierten Anspruch der Wahlfreiheit im Studium.

 

 

Kritik

- Einschreibesystem und mangelnde Kapazitäten

 

 

Forderung

- Gewährleistung der Wahlfreiheit.

 



[1] Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) Vom 10. Dezember 2008

[2] Ebd. § 33