gebührenfreies Studium


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Gebührenfreies Studium

 

 

An einigen Universitäten müssen Studierende neben Verwaltungsgebühren in unbestimmter Höhe bis zu 500EUR Studiengebühren pro Studiensemester bezahlen. Für viele Studierende, die bereits über ein sehr geringes Einkommen oder über geringe Unterstützung verfügen (http://www.student-leipzig.de/?q=content/arm-dran), bedeutet dies eine enorme finanzielle Belastung während des Studiums und für potentielle Studienanfänger sogar die Entscheidung, aus finanziellen Gründen kein Studium aufzunehmen. Es ist daher zu überlegen, wie tief die - von den Studiengebühren kreierten - Einschnitte in die soziale Gerichtigkeit des deutschen Bildungssystems sind.

 

Dass Studiengebühren zur Verbesserung der (finanziellen) Situation an den Hochschulen führen könnten, ist ein Argument, welches sich mit internationelen Erfahrungen schnell widerlegen lässt. Längerfristig zeigt sich, dass die Summen, die Studierende durch Studiengebühren mehr zahlen, vom Staat eingespart werden. (siehe z.B.: http://www.abs-bund.de/hintergrund/internationales/) (doch noch ein Kommentar: http://www.zeit.de/2009/11/C-Studiengebuehren?page=2)

Auch die Behauptung, die extreme Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen könnte durch die Einführung von Studiengebühren ausgeglichen werden stimmt so nicht, denn die zu erwartenden Einnahmen, die durch Studiengebühren erzielt werden könnten, liegen weit unter der Summe, die notwendig wäre um die Unterfinanzierung auszugleichen. Und auch dann läge Deutschland mit seinen Ausgaben für die Bildung noch (weit) unter dem Durchschnitt der OECD-Länder. (siehe hierzu z.B.: http://www.studis-online.de/HoPo/Hintergrund/studiengebuehren.php)

Es ist darüber hinaus nicht gesichert, dass die zu zahlenden Gebühren auch gänzlich den Hochschulen zu Gute kommen. (ebenda)

 

Einer der problematischsten Aspekte der Einführung von Studiengebühren aber ist die Nichtgewährleistung der Chancengleichheit und der sozialen Gerechtigkeit. Durch Studiengebühren entsteht ein Bildungssystem, dessen Zugang immer mehr von den finanziellen Möglichkeiten und damit von der sozialen Herkunft abhängig ist. Schon jetzt studieren viel weniger Menschen aus den unteren Einkommensschichten. Ein kostenpflichtiges Studium würde einer großen Menge von jungen Leuten die Möglichkeit (unabhängig von der Herkunft) zu studieren verwehren, da sie es sich schlichtweg nicht leisten könnten.

Auch Kredite sind hier keine Lösung, da sie von der Aufnahme eines Studiums abschrecken. Wer möchte denn schon extrem hoch verschuldet aus dem Studium gehen? So werden Menschen unfreiwillig in die Verschuldung getrieben, die noch nicht einmal einen Beruf aufgenommen haben.

Das Problem liegt in der Art der Verteilung der Gelder im Staat. Dadurch ergibt sich die Unterfinanzierung der Universitäten. Studiengebühren können diese Probleme nicht ausgleichen. Sie verhindern, dass alle Menschen die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Bildung haben, und tragen so zu einer verstärkten Elitenbildung bei. Menschen aus niedrigen Einkommensschichten werden von der Hochschulbildung ausgeschlossen. Es ist Aufgabe des Staates eine kostenlose Bildung für alle zu garantieren.

An den sinkende Einschreibungen in Bundesländern, die Studiengebühren eingeführt haben, zeigt sich, wie diese direkte Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aufnahme eines Studiums haben. (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Studiengebühren_in_Deutschland)

 

Aufgrund der höheren finanziellen Belastung der Studierenden sind viele gezwungen, neben dem Studium zu arbeiten. Dadurch bleibt ihnen weniger Zeit, sich dem Studium zu widmen und die Studienzeiten verlängern sich. Der erhoffte Effekt, durch den finanziellen Druck Studierende zu einem schnelleren Studienabschluss zu bewegen, kehrt sich ins Gegenteil um.

 

In Sachsen werden zur Zeit keine Studiengebühren für das Erststudium erhoben. Allerdings gibt es Gebühren für weiterbildendes Studium, Zweitstudium und Fernstudium. Langzeitstudiengebühren gibt es in Sachsen nicht, da Studierende zwangsexmatrikuliert werden, sollten sie die Regelstudienzeit über vier Semester überschreiten.

Der Semesterbeitrag in Leipzig gilt nicht als Studiengebühr, da er Beiträge an das Studentenwerk, den StuRa und den Sockelbetrag des Semestertickets beinhaltet.

 

Das Recht auf Bildung für jeden, unabhängig von von seiner Herkunft muss gewährleistet werden. Deutschland hat den UN-Sozialpakt unterschrieben, in dem die unterzeichnenden Staaten anerkennen, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Artikel 13 Abs 2 c IPwskR )

 

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Problem:

- geplante Einführung oder bereits eingeführte Studien- und Verwaltungsgebühren an den Hochschulen

 

Kritik:

- Studien- und Verwaltungsgebühren verstärken soziale Ungleichheit

- Studien- und Verwaltungsgebühren gleichen nicht die Unterfinanzierung der Hochschulen aus

 

Forderung:

- Gebührenfreiheit an allen Hochschulen