Bestandsschutz


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Bestandsschutz

 

Bestandsschutz ist eine Leipziger studentische Formulierung für den rechtlichen Vertrauensschutz, der garantieren soll, dass die Organisation der Studien- und Prüfungsordnung der auslaufenden Studiengänge mit Planungssicherheit garantiert werden kann.

 

Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge laufen die alten Studiengänge, also Diplom, Magister und Staatsexamen, aus. Für die noch in den alten Studiengängen immatrikulierten Studierenden besteht der sogenannte Bestandsschutz. Das bedeutet, dass die Universität diesen Studierenden ein ordnungsgemäßes Studium gewährleisten muss, ohne den Druck, es möglichst schnell beenden zu müssen.

Rechtlich basiert der Bestandsschutz auf dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHG) vom 10.12.2008 und den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge. Paragraph 22 des SächsHG verlangt von den Studierenden, ihr Studium so zu organisieren, dass es innerhalb der vorgesehenen Zeiten (also der Regelstudienzeit) abgeschlossen werden kann. Aber auch von der Hochschule wird verlangt, sich mit dem Lehrangebot so an die Prüfungsordnungen zu halten, dass den Studierenden dies auch ermöglicht wird (siehe auch § 36 Abs. 4: „Lehrstoff und Lehrangebot sind so festzulegen, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. [...]“).

Die Regelstudienzeit und der Ablauf des Studiums sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgelegt. JedeR Studierende hat das Recht, sein/ihr Studium unter den Bedingungen der Studien- und Prüfungsordnungen abzuschließen, die zum Zeitpunkt seines/ihres Studienbeginns in Kraft war.

Hinzu kommt, dass die laut Paragraph 20 Abs. 2 und 4 SächsHSG möglichen Urlaubs-, Gremien- oder Auslandssemester, Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit zusätzlich zur Regelstudienzeit dazugerechnet werden. Allerdings muss die Abschlussprüfung spätestens vier Semester nach Beendigung der Regelstudienzeit abgelegt werden (§ 36 Abs. 4).

Das bedeutet, dass einige Studierende auch nach Ablauf der normalen Regelstudienzeit noch studieren werden und ihnen das auch ermöglicht werden muss.

Viele Lehrkräfte sind nun hauptsächlich mit den Veranstaltungen der neuen Studiengänge beschäftigt und für die alten Studiengänge werden immer weniger Veranstaltungen angeboten, so dass diese Studierenden gezwungen sind (oder werden), an Vorlesungen, Seminaren etc. teilzunehmen, die für die neuen Studiengänge konzipiert sind. So kann es also auch passieren, dass einE StudentIn aus einem höheren Semester an Veranstaltungen teilnehmen muss, die eigentlich für Studienanfänger gedacht sind. Die Wahlmöglichkeiten werden immer weiter eingeschränkt, da nach und nach kaum noch Veranstaltungen für die alten Studiengänge angeboten werden.

 

So ist es nicht möglich ein Studium vielfältig, nach eigenen Vorstellungen und Interessen, ohne Druck abzuschließen. Mehr Kapazitäten und vielfältigere Angebote für die auslaufenden Studiengänge sowie eine bessere Abstimmung mit den Bachelor-/Masterstudiengänge ist in Anbetracht der gegenwärtige Situation unabdingbar.

 

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Problem:

- auslaufende Studiengänge

 

Kritik:

- Mit der Einführung der BA/MA Studiengänge kommt es zu einer Überbelastung der Dozierenden.

- Urlaubssemester, Mutterschaftsurlaub nicht mehr unbedingt gewährleistet.

- Fortlaufende Einschränkung der Vielfalt im Lehrangebot seit Einfürung des BA/MA-Systems.

 

Forderung:

- Bessere Umsetzung des Bestandsschutzes im Sinne aller Beteiligten.